- abwiegeln
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ab|wie|geln ['apvi:gl̩n], wiegelte ab, abgewiegelt <itr.; hat:bestimmte Annahmen, Erwartungen dämpfen, als nicht so schlimm, groß, bedeutungsvoll o. Ä. hinstellen:»Diese Inszenierung wird gar nicht sehr viel kosten«, wiegelte die Intendantin ab.Syn.: ↑ beschwichtigen.* * *
ạb|wie|geln 〈V. intr. u. V. tr.〉1. herunterspielen, beschwichtigen● er versuchte, die Auseinandersetzung abzuwiegeln* * *
ạb|wie|geln <sw. V.; hat:1. (seltener) jmdn. (meist eine aufgebrachte Menschenmenge) beschwichtigen:er versuchte, die erboste Menge abzuwiegeln.2. jmds. (berechtigte) Erregung, bestimmte Erwartungen o. Ä. durch Herunterspielen, Verharmlosung ihrer Ursachen dämpfen:in der Diskussion versuchte er immer wieder abzuwiegeln.* * *
ạb|wie|geln <sw. V.; hat: 1. (seltener) jmdn. (meist eine aufgebrachte Menschenmenge) beschwichtigen: er versuchte, die erboste Menge abzuwiegeln. 2. (oft abwertend) jmds. (berechtigte) Erregung durch Herunterspielen, Verharmlosung ihrer Ursachen dämpfen: in der Diskussion versuchte er immer wieder abzuwiegeln; Bürger in Angst vor tödlichem Giftgas ... - Landesregierung wiegelt ab (Rheinpfalz 27. 2. 78, 3).
Universal-Lexikon. 2012.